Allgemeine Geschäftsbedingungen
Little Daycare for Little Dogs, Inhaberin Fleur Locher
An-/Abmeldung und Zahlungskonditionen
• Anmeldungen sowie Abmeldungen für Betreuungsdienstleistungen erfolgen immer schriftlich per SMS, WhatsApp oder Mail und gelten nach Bestätigung durch Little Daycare for Little Dogs als verbindlicher Vertragsschluss. Ausnahme: Die regulären wöchentlichen Betreuungstag(e) werden zu Beginn gemeinsam mündlich oder schriftlich definiert und müssen danach nicht monatlich neu vereinbart werden. Ausser eine Auflösung der Zusammenarbeit ist gewünscht, gelten diese Tage als fix und gebucht. Sollte sich etwas an Ihrer Situation ändern oder von Ihnen gewünscht werden, dass ein neuer Wochentag für die Betreuung vereinbart wird, kann dies natürlich jederzeit besprochen und bei Kapazität umgebucht werden. Eine Auflösung der Zusammenarbeit ist für den Kunden jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen möglich.
• Abmeldungen bei Krankheit für Betreuungsdienstleistungen ohne Übernachtung müssen mindestens 24 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen. Erfolgt keine Abmeldung in diesem Zeitraum, wird der volle Preis verrechnet.
• Alle anderen Abmeldungen bitte möglichst früh mitteilen, spätestens aber 7 Tage vor Betreuungsbeginn. Erfolgt keine Abmeldung in diesem Zeitraum, wird der volle Preis verrechnet.
• Little Daycare for Little Dogs bietet ihre Betreuungsdienstleistungen nur regelmässigen Kunden an, die mindestens einmal wöchentlich eine Betreuung in Anspruch nehmen. Pro Jahr dürfen 5 Kalenderwochen durch den Kunden unter Einhaltung der Absagefristen kostenlos abgesagt werden, alle weiteren abgesagten Tage werden normal verrechnet, sofern der Platz des Hundes beibehalten werden soll. Diese Regel sichert das langfristige Überleben des Unternehmens sowie, dass nur ausgewählte Hunde und kleine Gruppen bei Little Daycare for Little Dogs bestehen können.
• Abmeldungen für Ferienbetreuung / Hundebetreuung, welche eine oder mehrere Übernachtungen beinhalten, müssen bis spätestens 8 Wochen vor Beginn erfolgen, erfolgt keine Abmeldung in diesem Zeitraum, werden 50% des Preises verrechnet. Erfolgt die Abmeldung für eine Betreuung, welche eine Übernachtung beinhaltet, weniger als sieben Tage vor Betreuungsbeginn, werden 100% des Preises verrechnet.
• Die Bezahlung von Betreuungsdienstleistungen erfolgt bei Neukunden per Vorauszahlung, nach der Kennenlernphase per Monatsrechnung. Die aktuellen Preise der Betreuungsdienstleistungen können der Webseite unter SERVICES entnommen werden.
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Aufnahmebedingungen
• Vor Aufnahme eines Hundes in die Betreuung, wird stets ein Probespaziergang mit Halter und Hund vereinbart.
• Nur sozial verträgliche Hunde werden in die Betreuung aufgenommen.
• Wenn sich der Hund unwohl fühlt oder sich nicht ins Rudel eingliedern kann, so wird der Halter informiert und die Betreuung durch Little Daycare for Little Dogs kann aufgehoben werden.
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Unkastrierte Hündinnen und unkastrierte Rüden
Ob Sie Ihren Hund kastrieren wollen oder nicht, ist eine persönliche Entscheidung und hängt von verschiedenen Kriterien ab, die Sie mit Ihrem Tierarzt besprechen und jeder Halter für sich selbst entscheiden soll. Grundsätzlich nehme ich auch unkastrierte Hunde in die Betreuung, allerdings gibt es in der Gruppenhaltung (im Gegensatz zur Einzelhaltung) ein paar Dinge zu bedenken, die ich hier aufzeigen möchte:
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• Unkastrierte Hündinnen werden grundsätzlich aufgenommen, es muss dem Halter aber bewusst sein, dass diese 1-3 mal jährlich für mehrere Wochen läufig werden können. Auch wenn der Sexualzyklus der Hunde genau beschrieben werden kann, ist die Dauer bei jedem Hund individuell und die Übergänge zwischen den einzelnen Phasen können fliessend und schwer erkennbar sein. Bereits während der Blutung, aber auch die Tage danach kann die Hündin trächtig werden, heftige Verhaltensänderungen zeigen und extrem stark riechen. So gerne ich Kunden in dieser anstrengenden Zeit aushelfen möchte, ist dies aufgrund der aufgeführten Problematik in der Gruppe in der Regel nicht möglich.
• Unkastrierte Rüden werden grundsätzlich aufgenommen sofern sie keine Anzeichen von negativen Verhaltensauffälligkeiten gegenüber Artgenossen aufzeigen. Ein unkastrierter Rüde kann sich zu Hause in der Alleinhaltung makellos verhalten, während er in der Gruppe mit anderen unkastrierten oder kastrierten Rüden neue Verhaltensauffälligkeiten entwickelt, wie beispielsweise das Markieren von Innenräumen oder das häufige, dominierende Besteigen seiner Artgenossen. Um eine harmonische Gruppe und ein gemütliches Beisammensein für Alle gewährleisten zu können, müssen solche Rüden leider abgelehnt werden, bzw. eine Zusammenarbeit aufgehoben werden wenn sich das Verhalten auffallend verändert und Sie Ihren Hund trotzdem nicht kastrieren lassen möchten.
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Verpflichtungen vom Halter
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• Ihr Hund ist generell in einem gesundheitlich guten Zustand und hat keine ansteckenden Krankheiten. Bei Hunden mit nicht ansteckbaren Krankheiten müssen die Medikamente mitgegeben werden.
• Little Daycare for Little Dogs wird Sie jährlich mit einem Reminder dazu auffordern, eine Kopie des Impfausweises zu schicken, welcher in angemessenem Zeitraum die Routine-Impfungen der Schweiz aktualisiert enthalten muss: Staupe, Hepatitis, Parvoiorose, Leptospirose und Zwingerhusten. Alle Hunde sollten mind. zwei Mal pro Jahr entwurmt werden.
• Der Hund ist bei der Gemeinde angemeldet und hat einen Chip.
• Der Hundehalter ist verpflichtet, Little Daycare for Little Dogs betreffend Jagdverhalten, Problemverhalten und Allergien des Hundes zu informieren. Die Betreuungsdienstleistung erfolgt basierend auf den Angaben des Kunden, welche mittels separatem Formular korrekt angegeben werden müssen. Der Kunde verpflichtet sich, genaue Anweisungen zur Führung und Pflege seines Tieres und des gesundheitlichen Zustands des Tieres zu geben.
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Haftungsbestimmungen
• Falls das Tier sich verletzt oder erkrankt und oder das Aufsuchen eines Tierarztes notwendig scheint, wird Little Daycare for Little Dogs das Tier gemäss den rechtlichen Anforderungen des Tierschutzgesetztes beim Tierarzt behandeln lassen. Wird eine Operation erforderlich und der Hundebesitzer konnte nicht erreicht werden, ist Little Daycare for Little Dogs zur Entscheidung bevollmächtigt. Allfällige tierärztliche Kosten werden dem Hundebesitzer in Rechnung gestellt.
• Für Entlaufen des Hundes, Verletzung, Krankheit, Tod oder ungewollte Paarung sowie deren Folgen und Kosten übernimmt Little Daycare for Little Dogs keine Haftung und keine Entschädigung.
• Für Unfall, Sachschäden oder Personenschäden an Drittpersonen übernimmt Little Daycare for Little Dogs keine Haftung.
• Entstehen Kosten wegen Betreuungsausfall (Krankheit, Unfall, etc.), werden Folgekosten nicht von Little Daycare for Little Dogs übernommen.
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Mit Buchung der Betreuungsdienstleistung bei Little Daycare for Little Dogs erklärt sich der Halter automatisch mit den oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
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Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet schweizerisches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist Zürich.
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Letzte Aktualisierung 01. März 2024