top of page

Leinenpflicht im Wald: Wie beeinflusst das neue Jagdgesetz 2023 den Hundehalter

fleurlocher

Von April bis Juli darf neu im Kanton Zürich jeder Hund im Wald und Waldnähe nicht mehr von der Leine gelassen werden - auch wenn er keinen Jagdtrieb zeigt. Dies verordnet das neue Zürcher Jagdgesetz.


Was steckt hinter dem neuen Gesetz, weshalb wurde es erneuert und was sind die Konsequenzen für den Hundehalter?


Gerne möchte ich euch hier in Kürze einen Überblick geben.


 

Das Wichtigste zu wissen für den Hundehalter


  • Das neue Zürcher Jagdgesetz möchte unter anderem das Umfeld der Wildtiere in unseren Wäldern, das Artenvorkommen und die Wildtierbestände schützen.

  • Während der Brut- und Setzzeit (April-Juli) sind Wildtiere besonders anfällig auf Störungen und Gefahren. Werden sie in dieser Zeit von Hunden gehetzt, verlieren sie wertvolle Energie. Auch wenn der Hund nicht schnell genug ist, um sie bei seiner Jagd zu erwischen, schaden solche Vorfälle dem Wildtierbestand. Verletzte Tiere verenden zudem oft qualvoll und müssen von ihren Leiden erlöst werden. Jungtiere gehen ein, weil das Muttertier fehlt.

  • Es gilt daher neu für alle Hunde im Wald sowie bis 50 Meter ausserhalb des Waldes während dem 1. April bis 31. Juli eine allgemeine Leinenpflicht.




 

Weshalb sollten wir uns an diese Vorschriften halten


Das neue Zürcher Jagdgesetz löst das Jagdgesetz von 1929 ab und sorgt für einen modernen Arten- und Lebensraumschutz für die wildlebenden Säugetiere und Vögel. Denn auch wenn wir unsere Hunde ausserordentlich lieben und ihnen doch eigentlich nur den artgerechten Freilauf in der Natur ermöglichen wollen, vergessen wir manchmal, dass die Dichte der Anzahl Hunde, so wie sie heute durch die Wälder laufen, nichts mehr mit "natürlich" zu tun hat. Nebst der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit, dürfen Wildtiere übrigens nicht mehr gefüttert werden, nicht dazu zählen unter anderem kleine Vogelhäuschen im Winter. Auch ist das Aufstellen von Stacheldrahtzäunen im Wald und auf offener Flur neu verboten, damit Wildtiere sich nicht darin verfangen und qualvoll verenden.



Klar gibt es Hunde, die bestens auf den Rückruf trainiert sind, 0 Jagdinstinkt zeigen und mit ihrer kleinen Grössen "nur" die Vögel aufschrecken. Und klar kann argumentiert werden, dass diese Hunde durch das neue Zürcher Jagdgesetz unnötig mitbestraft werden. Doch leider kommt es einfach zu oft vor, dass Hunde sich der Kontrolle entziehen und ihrem natürlichen Jagdtrieb folgend Wildtiere jagen. Auf meinen täglichen Rudelspaziergängen durch die Wälder beobachte ich leider immer wieder Hundebesitzer, die verzweifelt ihrem Hund nachrufen und nachhetzen, welcher wiederum einem Reh nachhetzt. Es mag einem im Einzelfall nicht schlimm vorkommen, wenn der eigene Hund nun hald mal ausnahmsweise etwas gesichtet hat und kurz nachgerannt ist. Doch wenn man bedenkt, dass alleine im Kanton Zürich rund 70'000 Hunde registriert sind (Stand März 2023), kann man sich vorstellen, dass diese Vorfälle in der Summe die Wälder langfristig negativ beeinflussen.


Und wären unsere Wälder nicht trostlos, wenn es darin irgendwann nicht mehr singen, krabeln, herumspringen und herumfliegen würde? So scheint es eigentlich ein kleines Opfer zu sein, unsere Hunde für 4 Monate des Jahres im Wald nicht von der Leine zu lassen und sie während dieser Zeit an anderen Orten frei springen zu lassen. Da sind unsere Nachbaren im Kanton Schwyz doch um einiges eingeschränkter mit einer allgemeinen Leinenpflicht auf allen öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im Strassenverkehr - und dies das ganze Jahr hindurch!


Führen wir uns also einfach immer vor Augen: Mit dem Einhalten dieser Regeln helfen wir aktiv mit, das Artenvorkommen und die Tierbestände unserer Wälder aufrechtzuerhalten.

Comments


bottom of page